Entschärftes Gesetz zum Schutz der Menschenrechte beschlossen
Das Lieferkettengesetz kommt. Nach monatelangem politischen Streit müssen große deutsche Unternehmen künftig Menschenrechte und Umweltsstandards bei der Produktion besser einhalten. Das von der großen Koaliation beschlossene Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden und Anfang 2023 in Kraft treten. Firmen tragen dann Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette, wie es heißt. Während die Wirtschaft die entschärften Haftungsregeln begrüßte, geht Kritikern das geplante Gesetz nicht weit genug. Die westfälische Landeskirche hat gemeinsam mit vielen Organisationen und kirchlichen Akteuren die Forderung nach einem Lieferkettengesetz unterstützt.
Es soll zunächst für Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten, vom Jahr 2024 an auch für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Mit dem geplanten Lieferkettengesetz sollen deutsche Unternehmen dazu verpflichtet werden, entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu vermeiden. Kommen sie oder ihre Lieferanten in Entwicklungsländern dem nicht nach, müssen sie mit Bußgeldern oder auch Klagen rechnen. Darauf haben sich Arbeitsminister Hubert Heil (SPD), Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) geeinigt. Schon vor Jahren hat die Bundesregierung den „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ beschlossen, damit die Unternehmen Menschenrechte beachten – sie sollen das freiwillig tun.Die westfälische Landessynode unterstützt diese Forderung, damit entlang weltweiter Lieferketten Menschenrechte und Umweltstandards geachtet werden. (Beschluss vom 19.11.2020)
Globale Wertschöpfungsketten machen nach Angaben des Bundes 80 Prozent des Welthandels aus und sind Existenzgrundlage für mehr als 450 Millionen Menschen. „Keine zweite große Industrienation ist so intensiv in internationale Lieferketten eingebunden wie Deutschland“, wie das Bundesministerium für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit mitteilt.
Für die „Initiative Lieferkettengesetz“ ist der Kompromiss ein wichtiger und längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung: „Made in Germany“ dürfe nicht länger für Kinderarbeit oder Fabrikeinstürze in den Lieferketten deutscher Unternehmen stehen. Ein Anfang hierfür sei jetzt gemacht. „Das ist auch ein Erfolg all der zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaftler*innen, Unternehmen und hunderttausenden Bürger*innen, die sich seit Jahren für ein solches Gesetz aussprechen, erklärte die Initiative.
Das zivilgesellschaftliche Bündnis von mehr als 120 Organisationen, Gewerkschaften und Kirchen – darunter auch die Evangelische Kirche von Westfalen über das Amt für MÖWe – kritisierte jedoch, es wäre ein wirkungsvolleres Gesetz möglich gewesen. Ursprünglich sollten Unternehmen für Menschenrechtsverstöße entlang ihrer Lieferkette auch zivilrechtlich haftbar gemacht werden können und bei schweren Verstößen die Opfer sogar Entschädigungen erhalten. „Durch die fehlende zivilrechtliche Haftung wird Opfern von schweren Menschenrechtsverletzungen ein verbesserter Rechtsschutz vor deutschen Gerichten verwehrt.“ Auch bei der Pflicht zur Einhaltung von Umweltstandards gebe es dringenden Nachbesserungsbedarf.
Internet: https://lieferkettengesetz.de
Mehr Informationen auch unter „Aktiv werden“ hier.